Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
gelten für Verträge zwischen der
Unternehmensberatung
"upstream-consulting", Jörg Tockhorn
Am Katzenellbogen 12, 58644 Iserlohn (im
folgenden "Unternehmensberater"
genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht
etwas anderes ausdrücklich schriftlich
vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
§ 1. Umfang
und Ausführung des Auftrags
Für den Umfang der vom Unternehmensberater zu
erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag
massgebend. Der Auftrag wird nach den
Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung
ausgeführt. Der Unternehmensberater wird die vom
Auftraggeber genannten und relevanten Auskünfte
und Unterlagen als richtig zugrunde legen.
§ 2. Verschwiegenheitspflicht
Der Unternehmensberater ist verpflichtet, über
alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der
Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der
Auftraggeber ihn schriftlich von dieser
Verpflichtung entbindet. Die
Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die
Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen
Umfang auch für die Mitarbeiter des
Unternehmensberaters sowie dessen freie
Mitarbeiter und durch den Unternehmensberater
eingesetzte Dritte. Die Verschwiegenheitspflicht
besteht nicht, soweit sie zur Wahrung
berechtigter Interessen des Unternehmensberaters
erforderlich ist. Der Unternehmensberater ist
auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht
entbunden, als er nach den
Versicherungsbedingungen seiner
Berufshaftpflichtversicherung zur Information und
Mitwirkung verpflichtet ist. Der
Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und
sonstige schriftliche Äusserungen über die
Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit
Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
§ 3. Haftung
Der Unternehmensberater haftet für eigenes
Verschulden sowie für das Verschulden seiner
Erfüllungsgehilfen. Soweit ein
Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nicht
innerhalb einer Frist von drei Monaten nach
Beendigung des Vertrages gegen den
Unternehmensberater schriftlich geltend gemacht
wird, verfällt der Anspruch des Auftraggebers
auf Schadensersatz.
§ 4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet,
soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des
Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er
dem Unternehmensberater unaufgefordert alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen
Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu
übergeben, dass dem Unternehmensberater eine
angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung
über alle Vorgänge und Umstände, die für die
Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein
können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle
schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des
Unternehmensberaters zur Kenntnis zu nehmen und
bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was
die Ausführung des Auftrags beeinträchtigen
könnte. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
Arbeitsergebnisse des Unternehmensberaters nur
mit dessen schriftlicher Einwilligung
weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem
Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an
einen bestimmten Dritten ergibt.
§ 5. Unterlassene Mitwirkung und
Annahmeverzug des Auftraggebers
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 4
oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt
er mit der Annahme der vom Unternehmensberater
angebotenen Leistung in Verzug, so ist der
Unternehmensberater berechtigt, eine angemessene
Frist zur Abhilfe mit der Erklärung zu
bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags
nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem
Ablauf der Frist darf der Unternehmensberater den
Vertrag fristlos kündigen (vgl. § 8 Abs. 2).
Unberührt bleibt der Anspruch des
Unternehmensberaters auf Ersatz der ihm durch den
Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des
Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie
des verursachten Schadens, und zwar auch dann,
wenn der Unternehmensberater von dem
Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§ 6. Bemessung der Vergütung
Die Vergütung bemisst sich nach dem mit dem
Auftraggeber vereinbarten Entgelt. Für
Tätigkeiten, die sich aus der Vereinbarung nicht
ergeben sollten bzw. nicht eindeutig hervorgehen,
gilt im Zweifelsfall die übliche Vergütung (§
612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).
§ 7. Vorschuss
Der Unternehmensberater kann einen angemessenen
Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte
Vorschuss nicht gezahlt, kann der
Unternehmensberater nach vorheriger Ankündigung
die weitere Tätigkeit für den Auftraggeber
einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der
Unternehmensberater ist verpflichtet, seine
Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem
Auftraggeber rechtzeitig bekannt zu geben, wenn
dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung
der Tätigkeit erwachsen können.
§ 8. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der
vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der
vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der
Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den
Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des
Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft
durch deren Auflösung.
Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag
kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag im
Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt - von jedem
Vertragspartner fristlos aus wichtigem Grund nach
Massgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden;
die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden
soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung,
die gesondert zu erstellen ist und dem
Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss
ausgehändigt werden soll.
Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber
dem Unternehmensberater die bei ihm zur
Ausführung des Auftrags eingesetzten Mittel
einschließlich angefertigter Kopien sowie
sonstige Unterlagen unverzüglich herauszugeben
bzw. von der Festplatte zu löschen. Nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die
Unterlagen beim Unternehmensberater abzuholen.
Werden die Unterlagen nicht binnen von 6 Monaten
abgeholt, ist der Unternehmensberater berechtigt,
diese Unterlagen zu vernichten.
§ 9. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger
Beendigung des Vertrags
Endet der Auftrag vor seiner vollständigen
Ausführung, so richtet sich der
Vergütungsanspruch der Unternehmensberater im
prozentualen Verhältnis zum Gesamtauftrag. Im
Zweifel gilt die Vergütung gemäss § 6 Satz 2.
§ 10. Aufbewahrung, Herausgabe und
Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und
Unterlagen
Der Unternehmensberater hat die Unterlagen auf
die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des
Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung
erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses
Zeitraums, wenn der Unternehmensberater den
Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die
Unterlagen in Empfang zu nehmen, und der
Auftraggeber dieser Aufforderung binnen eines
Monats, nachdem er sie erhalten hat, nicht
nachgekommen ist.
Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens
nach Beendigung des Auftrags, hat der
Unternehmensberater dem Auftraggeber die
Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist
herauszugeben. Der Unternehmensberater kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber
zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien
anfertigen und zurückbehalten.
Der Unternehmensberater kann die Herausgabe
seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten
verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und
Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit
die Zurückhaltung nach den Umständen,
insbesondere wegen verhältnismäßiger
Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen
Treu und Glauben verstossen würde.
§ 11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich
hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches
Recht. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen
Niederlassung des Unternehmensberaters.
Gerichtsstand
ist Iserlohn. Für Klagen der
Unternehmensberatung gegen den Kunden ist
Iserlohn gleichfalls Gerichtsstand, wenn der
Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser
Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden
sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu
ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst
nahe kommt.
§ 13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser
Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 14. Stand der AGB
Diese AGB sind vom Stand 01.06.2004 und mit
diesem Datum gültig.
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